Frequently Asked Questions
  • Sind Zahnarztnarkosen eine Kassenleistung?

    So viel vorab: Wir verfügen über eine Zulassung zu Erbringung von Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen und sind Mitglied der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin.

    Einleitung

    Das Gesundheitswesen ist im Umbruch. Der Gesetzgeber hat entschieden, dass zukünftig Vertragsfreiheit und Wettbewerb herrschen soll. Hintergrund ist, die Lohnkosten in Deutschland international wettbewerbsfähig zu machen. Dabei sollen die gesetzlichen Lohnnebenkosten eingedämmt, wenn nicht sogar gesenkt werden.

    Hatten gesetzlich Versicherte früher nur einen gesetzlichen festgelegten Tarif und einen Ansprechpartner hinsichtlich zustehender Leistungen, und gab es früher eine eindeutige Trennung zwischen der Leistungspflicht der gesetzlichen Kassen und privaten Wünschen, ist dies inzwischen sehr viel komplexer geworden.

    Es stehen den Mitgliedern der gesetzlichen Kassen sehr viel mehr Wahl- und Entscheidungsoptionen zu. Dazu gehört leider aber auch, dass ein Anspruch auf zustehende Leistungen auf dass medizinisch nur noch notwendigste reduziert wird.. Alles, was darüber hinausgeht, muss der Einzelne individuell entscheiden, ob er dies zusätzlich abgesichert haben möchte oder bei Bedarf und Wunsch selbst eine eigene Regelung trifft.

    Zahnarztnarkosen

    Die Möglichkeiten, Zahnarztnarkosen zulasten der gesetzlichen Kassen zu erbringen, sind 2006 und 2007 sehr stark eingeschränkt worden. Orientierende Richtlinien wurden vom Gemeinsamen Bundesausschuss, GBA, verabschiedet. Der GBA formiert überwiegend aus Vertretern der gesetzlichen Krankenkassen, Patientenvertretern und einem unparteiischen Vorsitzenden. (weitergehende Informationen finden Sie z.B. auf der Internetseite des GBA unter www.... )

  • Wer ist Vertragspartner?

    Die gesetzlichen Krankenkassen haben für Ihre Mitglieder dafür Sorge zu tragen, dass diesen alles medizinisch notwendige in einem zumutbaren Rahmen zukommt.

    Zu diesem Zwecke schließen die Kassen Verträge mit einzelnen Leistungserbringern. Dies sind im ambulanten Bereich zumeist die regionalen Kassenärztliche Vereinigungen, KV.

    Gemeinsam mit den regionalen Kassenvertretern beschließen die KV ´en, basierend auf den Richtlinien des GBA, den Umfang der ärztlichen Leistungen, welche über die regionalen KV abgerechnet und erbracht werden dürfen. In dieser Konstellation ist der einzelne Vertragsarzt kein direkter Vertragspartner der gesetzlichen Kassen!

  • Wer entscheidet?

    In der obig beschriebenen Konstellation ist der einzelne Vertragsarzt vor Ort verantwortlich. Er entscheidet, ob und welche Leistungen via der KV auf "Chipkarte erbracht werden dürfen. Dies wird individuell und einzeln, anhand der Richtlinien der regionalen KV entschieden. Im Zweifelsfall kann der Vertragsarzt Rücksprache bei seiner regionalen KV halten. Aussagen der gesetzlichen Kassen sind hierbei oftmals hilfreich, aber letztendlich leider nicht entscheidend, da in besagter Konstellation die gesetzlichen Kassen nicht direkter Vertragspartner sind.

  • Zweifel an der Entscheidung?

    Sollten der gesetzlich Versicherten Zweifel an der Entscheidung haben, oder widerspricht die Entscheidung der pauschalen , so besteht die Möglichkeit die Entscheidung bei der regionalen KV oder seiner Krankenkasse zu hinterfragen. Die Krankenkasse wird bei berechtigten Zweifeln eine Stellungnahme der regionalen KV einholen.

  • Was ist NEU?

    Durch das "Wettbewerbsstärkungsgesetz" dürfen gesetzliche Krankenkassen auch Verträge außerhalb des "KV-Korsetts" abschließen. Vertragspartner dürfen einzelne Vertragsärzte, Verbände oder auch andere Leistungsanbieter sein.

    Dabei herrscht Vertragsfreiheit. Welche Kasse mit wem worüber und wofür einen Vertrag abschließt, ist frei.

    So verfügen wir selber inzwischen über diverse Verträge mit ca. 140 gesetzlichen Krankenkassen. Da diese alle unterschiedliche Inhalte haben, können wir derzeit leider keine zusammenfassende Übersicht über die einzelnen Inhalte geben. Leider stehen die gesetzlichen Kassen dem Thema Direktverträge für Zahnarztpatienten / Zahnarztnarkosen äußerst reserviert gegenüber.

  • Was ist noch NEU?

    Wurde bisher strikt getrennt , ob einzelne Leistungen zulasten der Kasse, bzw. privat erbracht werden, befindet sich dies im Umbruch. Bisher musste bei anteiligen Privatleistungen der gesamte Eingriff privat liquidiert werden oder der Eingriff musste auf mehrere Termine aufgeteilt werden, so ist dies nicht mehr zwingend notwendig. Allein das erneute Risiko einer erneuten Vollnarkose rechtfertigt das bisherige Vorgehen nicht mehr. Hier findet derzeit ein Umdenken statt.

    Wichtig erscheint derzeit, dass Sie als Patient rechtzeitig darüber informiert werden, dass eventuell zuzahlungspflichtige Leistungen anstehen könnten. Wichtig erscheint auch, Sie über die voraussichtliche Höhe der drohenden Kosten zu informieren. Es wird dann gemeinsam vorab festgelegt wie wir uns in solch einer Situation verhalten sollen.

Zusammenfassung

Wie bereits aufgeführt befindet sich vieles im Umbruch. Als Patient erhalten Sie deutlich mehr Mitspracherecht. Auch werden Ihnen zusätzliche Optionen ermöglicht, welche früher zumeist "Privatpatienten" vorenthalten waren.

Allerdings kann man in diesem "Dschungel" durchaus den Überblick verlieren.

Gemeinsam lichten wir diesen Dschungel.